STAND: 29.07.2025
Präambel
Die Proframe Agency bietet ganzheitliche Dienstleistungen im Bereich Social Media Marketing mit einem starken Fokus auf Videomarketing für Marken. Ziel ist es, die Sichtbarkeit, Wahrnehmung und Reichweite von Unternehmen und Marken aus allen erdenklichen Branchen auf digitalen Plattformen zu steigern und deren Markenidentität über hochwertigen Video-Content zu stärken.
§ 1 Allgemeines; Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen der Proframe Agency, Inhaber: Niklas Niepagen, Sitz: Aachener Straße 113, 56072 Koblenz (nachfolgend „Agentur“ bzw. „Wir“), und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Kunde“) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Fassung, unabhängig davon, ob diese im Rahmen standardisierter Leistungspakete oder individuell vereinbarter Leistungen erfolgen.
Dies gilt insbesondere für Einzelprojekte, Sonderproduktionen, Beratungsleistungen sowie sonstige individuell beauftragte Leistungen.
(2) Gegenbestätigungen, Gegenangeboten oder sonstigen Bezugnahmen des Kunden, unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit; abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn dies von uns schriftlich bestätigt worden ist.
(3) Der Kunde darf Ansprüche aus mit uns geschlossenen Rechtsgeschäften nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung abtreten
§ 2 Angebotsmodelle
(1) Die Leistungen der Agentur sind in drei Paketen strukturiert:
Nr. 1: „Social Media Startup“
Nr. 2: „Brand Momentum“
Nr. 3: „Brand Leadership“
(2) Social Media Startup: Ziel der Zusammenarbeit ist es, erste Sichtbarkeit aufzubauen und gezielt Vertrauen bei potenziellen Neukunden zu schaffen. Durch einen professionellen Ersteindruck – bestehend aus hochwertigen Fotos, einem aussagekräftigen Imagevideo und einem klaren visuellen Konzept – wird Ihr Unternehmen sichtbar, greifbar und seriös wahrgenommen. Die erstellten Inhalte dienen als Grundlage für Ihre Website, Social Media oder Vertriebsmaßnahmen und unterstützen Sie dabei, erste Leads zu generieren und mit Ihrer Zielgruppe in Kontakt zu treten.
(3) Brand Momentum: Ziel der Zusammenarbeit ist es, Ihre Marke über einen längeren Zeitraum hinweg kontinuierlich sichtbar zu halten und durch hochwertige, authentische Inhalte eine stärkere Verbindung zu potenziellen Kunden, Partnern und Bewerbern aufzubauen. Durch die regelmäßige Produktion professioneller Foto- und Videoformate soll Ihre Markenpräsenz verlässlicher, konsistenter und nahbarer wirken. Inhalte werden gezielt darauf abgestimmt, Ihr Unternehmen kompetent und greifbar zu positionieren – auf Social Media, der Website oder in der externen Kommunikation. Gleichzeitig entsteht so eine mediale Basis, die Vertrauen fördert, Wiedererkennung steigert und Ihre Unternehmenswerte visuell unterstreicht.
(4) Brand Leadership: Ziel der Zusammenarbeit ist es, Ihre Marke strategisch als mediale Führungspersönlichkeit in Ihrer Branche zu positionieren – über einheitliche Bildsprache, klare Formate und eine langfristige Contentstrategie. Wir entwickeln wiedererkennbare Video- und Bildformate, erzählen Ihre Markenstory in mehreren Etappen und zeigen Ihr Unternehmen als Arbeitgebermarke, Wertebotschafter oder Branchenakteur mit Haltung. Sie profitieren von einer kontinuierlichen Content-Produktion, strategischer Markenberatung und einem durchdachten System für langfristige Sichtbarkeit, Wiedererkennung und Differenzierung – auf Social Media, Ihrer Website sowie in der internen und externen Kommunikation. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Thema Mitarbeitergewinnung: Durch authentische Recruitingformate, Team-Einblicke und dokumentarisches Storytelling schaffen wir eine glaubwürdige mediale Arbeitgebermarke, die potenzielle Bewerbende emotional anspricht und Ihre Unternehmenskultur vermittelt.
(5) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils individuell vereinbarten Angebot.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Anfragen des Kunden gelten erst dann als angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Wenn wir einen mündlich oder fernmündlich geschlossenen Vertrag nicht besonders schriftlich bestätigen, gilt die von uns erteilte Rechnung als Bestätigung.
(2) Die von uns jeweils zu erbringenden Leistungen stellen reine Dienstleistungen dar. Wir schulden keinen werkvertraglichen Erfolg.
§ 4 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Bei Verzögerungen infolge unvollständiger Mitwirkung verlängert sich die Frist zur Leistungserbringung entsprechend. Für sich aus einer solchen Verzögerung ergebende Schäden bzw. Folgekosten übernimmt die Agentur keine Haftung.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, dass sämtliche von ihm gelieferte Inhalte, welche im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistungen der Agentur stehen, nicht gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen, insbesondere keine rechtswidrigen, sittenwidrigen oder pornografischen Inhalte oder solche Inhalte enthalten, die den Krieg verherrlichen oder geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohle zu beeinträchtigen. Höchst vorsorglich stellt der Kunde die Agentur insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter einschließlich Rechtsberatungskosten (in gesetzlicher Höhe) auf erstes Anfordern frei.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die vom Kunden zu leistende Vergütung ergibt sich aus dem jeweils individuell vereinbarten Angebot. Unsere Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistung geltenden Umsatzsteuer.
(2) Sofern im Angebot keine abweichenden Zahlungsmodalitäten angegeben sind, ist der volle Rechnungsbetrag vor Projektstart fällig.
(3) Eine Ratenzahlung kann individuell vereinbart werden. Diese muss schriftlich bestätigt werden und ist ausschließlich innerhalb der vereinbarten Projektlaufzeit möglich. Die Raten werden dabei gleichmäßig auf die Monate der Gesamtlaufzeit verteilt. Ein Anspruch auf Ratenzahlung besteht nicht ohne gesonderte Vereinbarung.
(4) Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, dem Kunden – unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens – Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins zu berechnen. Die Verzugszinsen sind niedriger anzusetzen, wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist.
(5) Der Abzug von Skonto bedarf gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
(6) Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht oder das Recht zur Aufrechnung nur insoweit zu, als dessen Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 6 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche durch die Agentur erstellten Inhalte – insbesondere Videos, Fotos, Grafiken, Konzepte und Texte – unterliegen dem Urheberrecht und verbleiben, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, im geistigen Eigentum der Agentur.
(2) Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Umgestaltung, Weitergabe an Dritte sowie jegliche sonstige Nutzung über den vertraglich vereinbarten Rahmen hinaus ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Agentur unzulässig.
(3) Rohdaten verbleiben grundsätzlich bei der Agentur und werden nur bei gesonderter Vereinbarung herausgegeben. Nach vollständiger Bezahlung überträgt die Agentur dem Kunden das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht an den erbrachten Leistungen im vereinbarten Umfang (Arbeitsergebnisse). Eine Weitergabe oder Bearbeitung durch Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur.
(4) Die Agentur darf die produzierten Inhalte für eigene Werbezwecke (z.B. Website, Social Media, Portfolio) nutzen.
(5) Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden (urheber-)rechtlich verfolgt und können Schadenersatzansprüche nach sich ziehen.
§ 7 Haftung
(1) Für sämtliche sich aus der Vertragsanbahnung, -durchführung oder -abwicklung ergebende Schäden des Kunden haftet die Agentur nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitergehende Rechte und Ansprüche stehen dem Käufer nicht zu. Soweit wir für leichte Fahrlässigkeit hinsichtlich Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); einzustehen haben, wird die Haftung auf solche typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt, die für uns zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. Von vorstehenden Haftungsbegrenzungen, die für vertragliche und außervertragliche Ansprüche gelten, unberührt bleibt die Haftung wegen Verzugs, für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, der Produzentenhaftung, sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder soweit die Haftung sich bezieht auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Hinsichtlich der Inhalte, Daten oder rechtlichen Konformität des durch den Kunden bereitgestellten Materials übernimmt die Agentur keine Haftung.
§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem vertraglich vereinbarten Paket.
Nr. 1: Social Media Startup: Es gilt keine Mindestvertragslaufzeit. Die Vertragslaufzeit kann max. […] Monate betragen.
Nr. 2: Brand Momentum: Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 3 Monate. Sie kann durch schriftliche Vereinbarung auf bis zu 6 Monate verlängert werden.
Nr. 3: Brand Leadership: Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 6 Monate. Sie kann durch schriftliche Vereinbarung auf bis zu 12 Monate verlängert werden.
(2) Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist ausgeschlossen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Personenbezogene Daten werden – soweit nichts anderes bestimmt – ohne weitere zusätzliche Einwilligung nur zum Zwecke der Bereitstellung der Leistungen, der Nutzung und gegebenenfalls der Abrechnung erhoben, verarbeitet und genutzt. Soweit personenbezogene Daten Dritten vom Kunden zur Verfügung gestellt werden, versichert der Kunde, dass die datenschutzrechtlich relevante Einwilligung des jeweiligen Dritten für den konkreten Zweck erteilt worden ist. Höchst vorsorglich stellt der Kunde die Agentur insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.
(3) Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG) sowie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Anwendbarkeit des internationalen Privatrechts sowie der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Agentur.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder lückenhaft sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, an der Schaffung neuer Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen oder lückenhaften Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahestehendes Ergebnis unter der Wahrung der beiderseitigen Interessen rechtswirksam erzielt wird.
(4) Abweichungen von diesen AGB bedürfen einer individuellen schriftlichen Vereinbarung. Die Agentur ist zur einseitigen Anpassung dieser AGB aufgrund zwingender gesetzlicher Erfordernisse jederzeit berechtigt.
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